llm_task_force · geschlossene, ausschließlich für persönlich eingeladene Testpersonen zugängliche, nicht-kommerzielle Feedback-Beta · Arbeitsdokument

Datenschutzerklärung

für llmtaskforce.ai (öffentliche Informationsseiten) und app.llmtaskforce.ai (die Beta-Anwendung) nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Stand: 18. Juli 2026 · Status: Entwurf, ungeprüft · Maßgebliche Sprache: Deutsch. Dieses Dokument liegt auf Deutsch und Englisch vor; die deutsche Fassung ist maßgeblich, die englische Fassung in Teil II ist eine Übersetzung zur Information.

Privater, nicht-kommerzieller Dienst — geschlossene Feedback-Beta. Dieser Dienst wird von einer Privatperson betrieben, nicht von einem Unternehmen. Er ist unentgeltlich, ohne Werbung und ohne Verkaufsangebot. Er wird planmäßig nur einem begrenzten, persönlich eingeladenen Personenkreis zugänglich gemacht, um Rückmeldungen zur Plattform zu ermöglichen; er ist kein öffentlicher Publikums- oder Verbraucherdienst. Diese private und nicht-kommerzielle Ausrichtung ändert nichts an den Datenschutzpflichten: Wo personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO unabhängig von Dauer, Größe oder Geschäftsmäßigkeit des Angebots in vollem Umfang.

Das Wichtigste in Kürze (ersetzt nicht die Abschnitte unten)

  1. Verantwortlicher, Kontakt, Datenschutzbeauftragte/r
  2. Geltungsbereich: geschlossene, invite-only Feedback-Beta
  3. Datenquellen
  4. Kategorien personenbezogener Daten, Zwecke, Rechtsgrundlagen
  5. Privacy by Design: der Betreiber soll Ihren Inhalt nicht lesen können
  6. Besondere Kategorien personenbezogener Daten
  7. Verarbeitungsort und Hosting
  8. Externe KI-Modellanbieter, Fan-out und Weiterreichung
  9. Drittlandübermittlungen und Restrisiken
  10. Aufbewahrung und Löschung
  11. Betroffenenrechte
  12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  13. Sicherheit und Vertraulichkeit
  14. Cookies und Browser-Speicher
  15. KI-Verarbeitung, Human-in-the-Loop, automatisierte Entscheidungen
  16. Auftragsverarbeitung, wenn Sie selbst Tenant sind
  17. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
  18. Offene Punkte und juristisch zu bestätigende Fragen
  19. Teil II — englische Fassung (Übersetzung zur Information)

1. Verantwortlicher, Kontakt und Datenschutzbeauftragte/r

Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:

Dr. Daniel Opoku, Privatperson (keine Gesellschaft, nicht gewerblich)
Gebrüder-Coblenz-Str. 10, 50679 Köln, Deutschland
E-Mail: your.agents@llmtaskforce.ai
Telefon: +49-221-44900105
Vertreten durch: Dr. Daniel Opoku (Privatperson, keine gesonderte Vertretung)

Datenschutzbeauftragte/r: Es ist keine/keiner benannt. Nach der im Legal-Bundle dokumentierten Einschätzung besteht derzeit keine Benennungspflicht nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG, weil unter anderem nicht in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN Diese Einschätzung, insbesondere die Frage, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA, Art. 35 DSGVO) für die Kombination aus Mehr-Anbieter-KI-Weiterleitung und Sicherheitsmonitoring verpflichtend wird — was nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG unabhängig von der Personenzahl eine Benennungspflicht auslösen würde —, muss vor Veröffentlichung von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt und im Zweifel einer/einem hinzugezogenen Datenschutzbeauftragten abgeschlossen werden.

Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf, https://www.ldi.nrw.de. Kontaktdaten vor Veröffentlichung gegen die aktuelle Angabe der Behörde prüfen.

2. Geltungsbereich: geschlossene, invite-only Feedback-Beta

llm_task_force ist ein Human-in-the-Loop-Orchestrierungswerkzeug, das strukturierte Aufgaben an benannte KI-Agentenrollen und externe KI-Modellanbieter weiterleitet. Der Dienst ist selbst kein Modellanbieter. Diese Datenschutzerklärung gilt für:

Der Zugang erfolgt ausschließlich über persönliche Einladung und dient der Nutzung und Rückmeldung zur Plattform. Es handelt sich um einen geschlossenen Dienst, nicht um einen öffentlichen Publikums- oder Verbraucherdienst. Testerinnen und Tester sollen keine Daten eingeben oder hochladen, für deren Verarbeitung sie keine Rechte oder Berechtigungen haben. Von der Eingabe besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO, Daten von Kindern, Gesundheits- oder Zahlungsdaten, Zugangsdaten Dritter oder rechtswidrigen Inhalten wird abgeraten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich geprüft wurde (siehe Abschnitt 6).

3. Datenquellen

Personenbezogene Daten stammen aus folgenden Quellen:

4. Kategorien personenbezogener Daten, Zwecke und Rechtsgrundlagen

KategorieBeispieleZweckRechtsgrundlage
Konto-, Einladungs- und BerechtigungsdatenE-Mail-Adresse, Einladungsstatus, actor_id, tenant_id, Rolle, Login-Ereignisse, Einmalpasswort (OTP) per E-MailEinrichtung und Betrieb des Beta-Zugangs, Authentifizierung, Tenant- und RollenprüfungArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Einladung und Bereitstellung des Zugangs; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Sicherheit und geordneten Beta-Betrieb
Tenant-Inhalt: Aufgaben, Prompts, Nachrichten, hochgeladene Dateien, Transkripte, KI-AntwortenFreitext-Aufgaben, Projektdateien, Chat-/Task-Verläufe, KI-AusgabenBearbeitung der von Ihnen angeforderten Aufgabe durch die von Ihnen ausgewählten Agentenrollen und Modellanbieter; Anzeige und Fortsetzung im DashboardArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; ergänzend Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für Fehleranalyse und Sicherheit innerhalb der Beta
Sicherheits- und Audit-ProtokolleLogin-/Tokenereignisse, Rollen-/Tenant-Zugriffe, sicherheitsrelevante AktionenZugriffskontrolle, Missbrauchserkennung, NachvollziehbarkeitArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Server-, Anwendungs- und FehlerprotokolleZeitstempel, IP-Adresse, User-Agent, technische Fehler-IDsBetriebssicherheit, Fehlerbehebung, AngriffserkennungArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO
Geo-/Netz-Sicherheitsprotokollierung (Protokollmodus)Quell-IP-Adresse, daraus abgeleitetes Land und Netzbereich (autonomes System)Erkennen und Protokollieren von Zugriffen aus unerwarteten Ländern/Netzen zur Missbrauchsfrüherkennung; in der Beta erfolgt keine Sperrung, nur ein „würde-blockieren"-ProtokolleintragArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, gestützt auf Erwägungsgrund 49 DSGVO (Netz- und Informationssicherheit)
Kosten- und Nutzungs-Metadaten (Token-Harvest)Provider-/Modell-/Toolwerte, Token-/Kostenwerte, Zeitstempel, Pfad-/Objekthashes — keine Rohinhalte von Prompts, Antworten oder DateienKostenkontrolle, Kapazitätsplanung, Missbrauchserkennung, Beta-AuswertungArt. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit für die Beta-Leistung erforderlich
Optionale lokale SprachdatenLokale Spracheingabe/-ausgabe, sofern aktiviertEingabehilfe für angeforderte Aufgaben; in der Beta ist Cloud-Sprachverarbeitung ausgeschaltet, es wird nur lokal verarbeitetArt. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die ausdrücklich genutzte Funktion
Browser-Speicher und CookiesSitzungs-Cookie ltf_auth_session, CSRF-Schutz-Cookie ltf_csrf, Theme-Einstellung mit Präfix ltf_Sitzung aufrechterhalten, Zugriffsschutz, Schutz vor Cross-Site-Request-Forgery, gewählte Darstellung merkenSitzungs- und CSRF-Cookie: unbedingt erforderlich nach § 25 Abs. 2 TDDDG. Theme: funktionale Präferenz, juristisch zu bestätigen, ob unbedingt erforderlich oder einwilligungspflichtig

Es werden keine einwilligungsbasierten Analytics-, Werbe- oder Tracking-Dienste eingesetzt. Eine Weitergabe oder ein Verkauf personenbezogener Daten zu Werbezwecken findet nicht statt.

5. Privacy by Design: kein routinemäßiger Betreiberzugriff auf Tenant-Inhalte

Der Betreiber verpflichtet sich, Ihren Arbeitsbereich, Ihre Inhalte und Ihre laufende Tenant-Arbeit im gewöhnlichen Betrieb, Support und in der Administration weder aufzurufen noch einzusehen, zu lesen, zu untersuchen oder zu verwenden. Datenschutz ist als Produktmerkmal angelegt, nicht als nachträglicher Zusatz. Die Plattform begrenzt und protokolliert privilegierte Vorgänge und ist so gebaut, dass der Betreiber im Regelbetrieb nicht auf den lesbaren Inhalt Ihres Tenants — Ihre Aufgaben, Dateien und Ergebnisse — zugreift. Konkret bedeutet das nach dem aktuellen Systemstand:

Ehrlich benannter Punkt, statt verschwiegen — inzwischen geschlossen: Eine interne, unabhängige Sicherheits-Prüfung vom 8. Juli 2026 hat festgestellt, dass zwei konkrete administrative Endpunkte (Eskalations-Protokoll und Dispatch-Protokoll) zum Zeitpunkt der Prüfung abweichend von der oben beschriebenen Regel einer plattformweiten Administratorin oder einem plattformweiten Administrator ungefilterte Inhalte eines fremden Tenants zurückgeben konnten. Die übrigen geprüften Pfade (insbesondere Transkript- und Einzel-Audit-Routen sowie die kundenseitigen Datenschutz-Endpunkte) wurden als korrekt gesperrt bewertet. Inzwischen geschlossen: Diese zwei Fundstellen wurden am 8. Juli 2026 behoben; beide Endpunkte liefern seither auch an plattformweite Administratorinnen und Administratoren nur inhaltsfreie Metadaten und niemals den Tenant-Inhalt selbst. JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN: ob der „Betreiber kann nicht lesen"-Grundsatz darüber hinaus als lückenlose, absolute Garantie formuliert werden darf (vergleiche die entsprechende Klausel in den Beta-Nutzungsbedingungen). Diese Datenschutzerklärung beschreibt den Grundsatz als das Konstruktionsprinzip und den weit überwiegenden tatsächlichen Zustand der Plattform, nicht als eine bereits lückenlos verifizierte, absolute Zusicherung.

Technische Grenze des regulären Beta-Hostings: Auf einem gewöhnlichen virtuellen Server können Schlüssel und Klartext während der Verarbeitung technisch im Arbeitsspeicher vorhanden sein. Eine Person oder Infrastruktur mit hinreichend privilegiertem Host-Zugriff ist dadurch nicht hardwareseitig vom Arbeitsspeicher ausgeschlossen. Die vorstehende Betreiberpflicht und die Software- und Betriebskontrollen sind daher von einer hardwareseitig erzwungenen Confidential-Computing-Zusage zu unterscheiden.

Weil der Betreiber Ihren Tenant-Inhalt nach diesem Konstruktionsprinzip nicht routinemäßig liest, kann er ihn im Regelfall auch nicht in Ihrem Auftrag inhaltlich durchsuchen, kuratieren oder wiederherstellen. Für Sicherung und Wiederherstellung Ihrer eigenen Daten sind Sie primär selbst über die eingebauten Selbstbedienungsfunktionen verantwortlich; Näheres regeln die Beta-Nutzungsbedingungen.

6. Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Der Dienst ist nicht dafür vorgesehen, besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO zu verarbeiten. Freitext und Uploads können solche Daten dennoch enthalten, wenn Testerinnen oder Tester sie eingeben. JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN: eine belastbare Art.-9-DSGVO-Ausnahme für bewusst eingegebene besondere Kategorien, oder alternativ ein ausdrückliches Verbot mit organisatorischer Durchsetzung, ist vor produktiver Nutzung mit echten Testdaten abzuschließen.

7. Verarbeitungsort und Hosting

FESTGELEGT (Betreiber-Entscheidungen vom 20. und 25. Juli 2026) Als Verarbeitungsort und Hosting-Profil für den regulären Beta-Pfad ist ein bei der Hetzner Online GmbH (Deutschland/EU) betriebener gewöhnlicher virtueller Server (intern ltf_server) festgelegt; Tenant-Inhalte werden dort erst verarbeitet, nachdem dieser Pfad im laufenden Beta-Dienst bereitgestellt und technisch nachgewiesen wurde und eine Tenant-Administratorin oder ein Tenant-Administrator die angezeigte Fassung seiner Grenze ausdrücklich angenommen hat. Hetzner ist dafür Hosting-Unterauftragsverarbeiter (Auftragsverarbeitungsvertrag mit Hetzner abgeschlossen am 3. Juli 2026). Dieser Pfad bietet keinen hardwareseitig erzwungenen Schutz aktiver Daten gegenüber privilegierter Infrastruktur.

Akzeptiert der Tenant den regulären Pfad nicht, stoppt die Einrichtung und erfasst eine Anfrage für eine gesonderte Confidential-Computing-Umgebung. Es gibt keine automatische oder stillschweigende Rückstufung auf den regulären Pfad. Die Alternative wird erst nach Bestätigung von Anbieter, Region, Verfügbarkeit, technischer Attestierung, Schlüssel-Freigabe, Datenschutzbedingungen, Vorlaufzeit und Preis bereitgestellt. Die Test- und Beta-Phase beginnt für den jeweiligen Tenant erst, wenn der gewählte Pfad nachweislich bereit und angenommen ist. Bis zum Nachweis und zur Annahme des ausgewählten Pfads findet für diesen Tenant keine Verarbeitung von Tenant-Inhalten statt. Interne Entwicklungs- und Betriebsinfrastruktur des Betreibers ist kein Verarbeitungsort für Tenant-Inhalte.

Die öffentlichen Informationsseiten (llmtaskforce.ai) werden nach den bestehenden Entwürfen bei der IONOS SE (Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur) gehostet, die dort auch den E-Mail-Dienst für die Domain bereitstellt; Domain-Registrierung und autoritative DNS-Namensserver laufen über Spaceship, Inc (Phoenix, AZ, USA). Diese beiden Rollen betreffen die Marketing-/Kontaktebene, nicht die Verarbeitung von Tenant-Inhalten, und bestehen unabhängig vom Tenant-Hosting bei Hetzner fort. Vor Veröffentlichung bestätigen.

8. Externe KI-Modellanbieter, Fan-out und Weiterreichung

llm_task_force leitet Aufgaben an konfigurierte externe KI-Modellanbieter weiter: Anthropic, OpenAI und Google. Eine lokale Modellverarbeitung findet für die gehostete Beta nicht statt.

Für eine einzelne Aufgabe kann der für diese Aufgabe erforderliche Inhalt gleichzeitig an mehrere dieser Anbieter übermittelt werden (paralleler Versand, „Fan-out"). Zusätzlich kann die Ausgabe eines Anbieters als Eingabe für einen weiteren Verarbeitungsschritt an einen anderen Anbieter weitergereicht werden („Weiterreichung" bzw. „Cross-Feed"). Für eine Aufgabe können dadurch mehrere Empfänger gleichzeitig und mehrere aufeinanderfolgende Übermittlungsschritte entstehen. An jeden Anbieter werden jeweils nur die für den konkreten Verarbeitungsschritt erforderlichen Daten übermittelt (Prompts, ausgewählte Dateien oder Auszüge, Kontext, Zwischen- und Endergebnisse anderer Anbieter im Rahmen der Weiterreichung, technische Metadaten, KI-Antworten).

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die von Ihnen angeforderte Aufgabenbearbeitung; Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für einen kontrollierten und sicheren Beta-Betrieb.

Diese Anbieter sind Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO, soweit der Betreiber selbst als Auftragsverarbeiter für einen Tenant handelt (siehe Abschnitt 16 und die separate Auftragsverarbeitungsvertrag-Vorlage). JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN je Anbieter: genaue Vertragspartei, Auftragsverarbeitungsvertrag/Data Processing Addendum, Übermittlungsmechanismus, Aufbewahrungs- und „No-Training"-Status.

9. Drittlandübermittlungen und Restrisiken

Anthropic und OpenAI verarbeiten nach dem hier zugrunde gelegten Systemstand in den USA (Drittland); für Google kommt je nach konkreter Vertragskonfiguration eine Verarbeitung in der EU oder den USA in Betracht. Bei Übermittlungen in die USA stützt sich die Verarbeitung auf die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) nach Art. 46 DSGVO oder — soweit der konkrete Empfänger zum Übermittlungszeitpunkt aktiv zertifiziert ist und die Verarbeitung vom Zertifizierungsumfang erfasst ist — auf den Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (DPF) nach Art. 45 DSGVO. Durch Fan-out und Weiterreichung (Abschnitt 8) können pro Aufgabe mehr Empfänger und zusätzliche Übermittlungsschritte beteiligt sein als bei Nutzung eines einzelnen Anbieters. Trotz vertraglicher und technischer Schutzmaßnahmen bestehen bei US-Übermittlungen Restrisiken, insbesondere durch mögliche Zugriffe staatlicher Stellen. JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN: SCC-Modul, DPF-Zertifizierungsstatus je Anbieter und Zeitpunkt, sowie eine vollständige Transfer Impact Assessment (Übermittlungs-Folgenabschätzung), die die Mehr-Anbieter-Kombination und die Weiterreichung abdeckt.

Für Spaceship (USA, Registrar/DNS) gelten die EU-Standardvertragsklauseln über das Data Processing Addendum von Spaceship; betroffen sind nur Registrierungs- und DNS-bezogene Daten, keine Tenant-Inhalte.

10. Aufbewahrung und Löschung

Vor Löschung erfolgt eine manuelle Prüfung, damit Sicherheitsvorfälle, offene Supportfälle, Rechtsverteidigung oder vertragliche Nachweispflichten berücksichtigt werden können. Wo zwei Werte genannt sind, ist der erste die reguläre Prüffrist und der zweite die maximale Aufbewahrung nach manueller Prüfung.

DatenbereichReguläre PrüffristMaximale Aufbewahrung
Konto-, Einladungs- und Rollen-Datenfür die Dauer des Beta-Zugangskonkrete Frist für nicht angenommene Einladungen einzusetzen
Inbox / eingehende Aufgaben90 Tage365 Tage
Antworten / Ergebnisse / Transkripte / Uploads30 Tage180 Tage
Audit-Logs90 Tage365 Tage
Server-, Anwendungs- und Fehlerlogs30 Tage180 Tage
Kosten- und Nutzungs-Metadaten90 Tage365 Tage
Geo-/IP-Sicherheitsprotokoll (Protokollmodus)90 Tage (Vorschlag)konkrete Frist zu bestätigen

Verschlüsselte Backups können gelöschte Daten bis zum Ablauf des jeweiligen Backup-Zyklus enthalten. Konkrete Backup-Retention, Restore-Löschabgleich und Verantwortliche für die manuelle Prüfung sind vor Veröffentlichung zu dokumentieren.

11. Betroffenenrechte

Sie haben nach Maßgabe der DSGVO folgende Rechte: Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20, soweit die Voraussetzungen vorliegen), Widerspruch gegen auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützte Verarbeitungen (Art. 21) sowie Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3), falls ein Verarbeitungsvorgang künftig auf Einwilligung gestützt wird. Nach dem aktuellen Betriebskonzept trifft die Beta keine ausschließlich automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung gegenüber Testerinnen und Testern.

Ein Teil dieser Rechte kann über die in die Plattform eingebauten Selbstbedienungsfunktionen ausgeübt werden (zum Beispiel Export der eigenen Tenant-Daten). Zur Ausübung genügt außerdem eine Nachricht an die in Abschnitt 1 genannte Kontaktadresse. Zur Vermeidung unberechtigter Auskünfte kann eine Identitätsprüfung erforderlich sein. Anfragen werden grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO beantwortet.

12. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthalts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes. Für den Verantwortlichen zuständig ist die in Abschnitt 1 genannte LDI NRW.

13. Sicherheit und Vertraulichkeit

Nach dem aktuellen Systemstand werden unter anderem eingesetzt: HTTPS-only mit TLS 1.3 auf jedem Netzwerkabschnitt, HSTS, administrative Zugriffe nur über ein abgesichertes Verwaltungsnetz, rollen- und tenantbezogene Zugriffsbeschränkungen, Zwei-Faktor-Authentifizierung per E-Mail-Einmalpasswort, Audit-Logs, verschlüsselte Backups, striktes Content-Security-Policy, Rate-Limiting und keine Analytics- oder Trackingdienste. Diese Angaben beschreiben den vorgesehenen Stand der Beta; die vollständige, versionierte Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach Art. 32 DSGVO liegt in vor und benennt dort auch offene Punkte, insbesondere zur Verschlüsselung ruhender operativer Daten und zum Schlüsselmanagement — diese Datenschutzerklärung behauptet nicht, dass diese offenen Punkte bereits geschlossen sind.

14. Cookies und Browser-Speicher

Die Anwendung setzt technisch notwendige Cookies: das Sitzungs-Cookie ltf_auth_session (HttpOnly, Secure, SameSite=Strict) und das CSRF-Schutz-Cookie ltf_csrf; beide sind unbedingt erforderlich nach § 25 Abs. 2 TDDDG. Eine funktionale Anzeigepräferenz (hell/dunkel) wird zusätzlich im Browser gespeichert. Die öffentlichen Informationsseiten setzen keine Cookies; eine reine Anzeigepräferenz wird dort im lokalen Speicher des Browsers abgelegt. Schriftarten werden ausschließlich lokal vom eigenen Server ausgeliefert; es werden keine externen Schriftdienste eingebunden.

15. KI-Verarbeitung, Human-in-the-Loop und automatisierte Entscheidungen

KI-Ausgaben werden automatisiert erzeugt und können unvollständig, falsch oder unpassend sein. Testerinnen und Tester müssen KI-Ausgaben fachlich prüfen, bevor sie diese außerhalb der Beta verwenden. Es findet keine werbliche Profilbildung statt. Die Transparenzpflichten der Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz sind für Hinweise ab dem 2. August 2026 gesondert juristisch zu prüfen.

16. Auftragsverarbeitung, wenn Sie selbst als Tenant personenbezogene Daten Dritter verarbeiten

Soweit Sie als eingeladener Tenant über die Plattform personenbezogene Daten Dritter verarbeiten (zum Beispiel Daten von Kolleginnen, Kunden oder anderen Personen in Ihren Aufgaben, Dateien oder Projekten), sind Sie selbst Verantwortlicher für diese Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, und der Betreiber wird insoweit als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig. Für diesen Fall ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vorgesehen. JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN: den AVV mit jedem betroffenen Tenant vor produktiver Nutzung mit echten Drittdaten abzuschließen.

17. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung kann während der Beta angepasst werden, insbesondere wenn sich Modellanbieter, Retention-Fristen, Speicherorte, Rollen oder Rechtsgrundlagen ändern. Wesentliche Änderungen werden Testerinnen und Testern in geeigneter Form mitgeteilt.

18. Offene Punkte und juristisch zu bestätigende Fragen

  1. JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN Datenschutzbeauftragten-Pflicht: abschließende Bewertung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) für die Mehr-Anbieter-KI-Weiterleitung kombiniert mit Sicherheitsmonitoring erforderlich ist, und ob dies nach § 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG eine Benennungspflicht auslöst (siehe Abschnitt 1).
  2. TECHNISCH UND JURISTISCH ZU BESTÄTIGEN Schließung und Verifikation der beiden am 8. Juli 2026 dokumentierten Fundstellen, bevor der „Betreiber kann nicht lesen"-Grundsatz als lückenlose Garantie dargestellt wird (siehe Abschnitt 5).
  3. ABZUGLEICHEN Verarbeitungsort: Bestätigung, ob und wann der geplante Hetzner-Hosting-Pfad (ltf_server) tatsächlich in Betrieb geht, und entsprechende Aktualisierung dieser Erklärung sowie der Unterauftragsverarbeiterliste (siehe Abschnitt 7).
  4. LIEFERN/BESTÄTIGEN Je KI-Anbieter (Anthropic, OpenAI, Google): genaue Vertragspartei, Auftragsverarbeitungsvertrag/Data Processing Addendum, SCC-Modul oder DPF-Zertifizierungsstatus, Aufbewahrungs- und „No-Training"-Zusagen (siehe Abschnitt 8 und 9).
  5. BESTÄTIGEN Theme-Speicherung im Browser: einwilligungsfrei nach § 25 Abs. 2 TDDDG oder Einwilligungslösung (siehe Abschnitt 4 und 14).
  6. BESTÄTIGEN Art.-9-DSGVO-Umgang für bewusst eingegebene besondere Kategorien personenbezogener Daten (siehe Abschnitt 6).
  7. LIEFERN Konkrete Aufbewahrungsfristen für nicht angenommene Einladungen, Backup-Zyklus und Geo-/IP-Sicherheitsprotokoll (siehe Abschnitt 10).
  8. BESTÄTIGEN Kontaktdaten der LDI NRW vor Veröffentlichung gegen die aktuelle Angabe der Behörde prüfen (siehe Abschnitt 1 und 12).

Teil II — Englische Fassung (Übersetzung zur Information)

1. Controller, contact, data protection officer

The controller under Article 4(7) of the General Data Protection Regulation (GDPR) is Dr. Daniel Opoku, a private person (not a company), Gebrüder-Coblenz-Str. 10, 50679 Köln, Germany, your.agents@llmtaskforce.ai, telephone +49-221-44900105. No data protection officer is currently appointed; the documented assessment is that the German threshold for mandatory appointment is not met. Needs legal confirmation, particularly whether a data protection impact assessment is required for the combined multi-provider AI routing and security monitoring, which would trigger a mandatory appointment regardless of headcount. The competent supervisory authority is the Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW, the state data protection authority for North Rhine-Westphalia), Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf.

2. Scope: a closed, invite-only feedback beta

This notice covers the static public pages at llmtaskforce.ai and the beta application at app.llmtaskforce.ai, reachable only by personally invited testers. The service is offered to a limited invited group for platform use and feedback; it is not a public consumer service. This private, non-commercial framing does not reduce any data-protection duty; the GDPR applies in full wherever personal data is processed.

3–4. Data sources, categories, purposes, legal bases

Personal data comes from testers directly (invitation and account data, tasks, messages, files, optional local voice data, feedback), from inviting administrators (tenant assignment, role), from the service's own operation (technical logs, audit events, cost/usage metadata), and from AI providers when a task is routed to them. The main categories are: account/invitation data (legal basis: Article 6(1)(b) and (f) GDPR); tenant content — tasks, prompts, files, transcripts, AI outputs (Article 6(1)(b), supplemented by (f) for error analysis and security); security and audit logs, and server/error logs (Article 6(1)(f)); geo/network security logging in log-only mode, which in the beta only records a "would-block" entry without actually blocking anything (Article 6(1)(f), recital 49 GDPR); cost and usage metadata, filtered to exclude prompt or response content (Article 6(1)(f) and, where necessary for the beta service, (b)); optional local voice input, processed locally only in the beta (Article 6(1)(b)); and session/CSRF cookies, which are strictly necessary under German telecommunications-and-digital-services data protection law (§ 25(2) TDDDG), while the theme-preference cookie's legal classification still needs confirmation.

5. Privacy by design: no routine operator access to tenant content

The operator commits not to enter, inspect, read, investigate, or use your workspace, content, or live tenant work in ordinary operation, support, or administration. The platform limits and records privileged operations and is built so that the operator does not, in ordinary operation, access the readable content of your tenant — your tasks, files, and results. This rests on tenant scoping (isolation between tenants), a positive-ownership rule for transcript and audit access (an administrator sees plaintext only when they belong to the affected tenant, otherwise a redacted projection is returned), redacted support and governance tooling that hashes or aggregates metadata rather than exposing raw content, and content-filtered cost/usage metadata.

Stated honestly rather than glossed over: an internal, independent security review dated 8 July 2026 found that two specific administrative endpoints (the escalation log and the dispatch log) could, at the time of review, return another tenant's unredacted content to a platform-wide administrator, contrary to the rule described above. Other reviewed paths — including transcript and single-record audit routes and the customer-facing privacy endpoints — were assessed as correctly gated. Now closed: both findings were fixed on 8 July 2026; both endpoints now return only content-free metadata, including to platform-wide administrators. Needs legal confirmation: whether this document, or the beta Terms' parallel clause, may go further and be read as an unqualified, gapless guarantee. This privacy policy describes the principle as the platform's design intent and the overwhelmingly prevailing actual state, not as an already fully verified absolute assurance.

Technical limit of ordinary beta hosting: keys and plaintext may technically exist in memory while an ordinary virtual server processes them. Privileged host infrastructure is not hardware-blocked from that memory. The operator commitment and the software and operational controls must therefore be distinguished from a hardware-enforced confidential-compute assurance.

6. Special categories of personal data

The service is not designed to process special categories of personal data under Article 9 GDPR, though free text and uploads could contain such data if testers enter it. Needs legal confirmation: a defensible Article 9 exception for intentionally entered special-category data, or an enforced prohibition, before real test data of that kind is used.

7. Location of processing and hosting

Decided (operator decisions of 20 and 25 July 2026) The decided processing location and hosting profile for the ordinary beta path is an ordinary virtual server operated by Hetzner Online GmbH (Germany/EU), internally named ltf_server; tenant content will be processed there only after that path has been deployed and technically proven in the running beta service and a tenant administrator has expressly accepted the displayed version of its limitation. Hetzner acts as the hosting sub-processor under its own Article 28 GDPR processor agreement (concluded 3 July 2026). This path does not provide hardware-enforced protection of active data from privileged infrastructure.

If the tenant does not accept the ordinary path, setup stops and records a request for a separately provisioned confidential-compute environment. There is no automatic or silent fallback. The alternative is not made available until provider, region, availability, technical attestation, key release, data-protection conditions, lead time, and price have been confirmed. The beta begins for that tenant only after the selected path is proven ready and accepted. No tenant-content processing takes place for that tenant before the selected path has been proven and accepted. The operator's internal development and operations infrastructure is not a processing location for tenant content. The public marketing pages are hosted with IONOS SE and the domain/DNS with Spaceship, Inc (USA) — unrelated to tenant-content processing.

8–9. External AI model providers, fan-out, hand-off, and third-country transfers

Tasks may be routed to Anthropic, OpenAI, and Google. For a single task, content may be sent to several of these providers at once ("fan-out"), and the output of one provider may be handed off as input to a different provider for a further processing step ("cross-feed"). Only the data needed for each concrete step is transmitted to each provider. These providers act as sub-processors under Article 28 GDPR to the extent the operator itself acts as a processor for a tenant (see the separate data processing agreement). Transfers to the United States rely on the EU Standard Contractual Clauses (SCCs) under Article 46 GDPR or, where the specific recipient is actively certified and the processing falls within scope, the EU-US Data Privacy Framework adequacy decision under Article 45 GDPR. Fan-out and cross-feed can mean more recipients and more transfer legs per task than a single-provider setup. Residual risks remain for US transfers, including possible access by public authorities. Needs legal confirmation, per provider: exact contracting entity, data processing addendum, SCC module or Data Privacy Framework certification status, and retention/no-training commitments.

10. Retention and deletion

Manual review precedes deletion so that security incidents, open support cases, legal defence, or contractual evidence needs can be considered. Indicative windows: inbox/incoming tasks 90/365 days; responses, transcripts and uploads 30/180 days; audit logs 90/365 days; server and error logs 30/180 days; cost and usage metadata 90/365 days; geo/IP security log-only entries around 90 days (to be confirmed). Encrypted backups may retain deleted data until the backup cycle expires; exact backup retention is to be documented.

11–12. Your rights and the right to complain

You have the rights of access (Article 15), rectification (Article 16), erasure (Article 17), restriction (Article 18), data portability (Article 20, where applicable), objection to processing based on Article 6(1)(f) (Article 21), and withdrawal of any future consent-based processing (Article 7(3)). The beta does not, under its current operating concept, make any decision based solely on automated processing with legal or similarly significant effect (Article 22). You may complain to a supervisory authority under Article 77 GDPR, in particular the one named in section 1 above, or the authority of your habitual residence, workplace, or the place of the alleged infringement.

13–15. Security, cookies, and AI processing

Current measures include HTTPS-only with TLS 1.3, HTTP Strict Transport Security, restricted administrative access, role- and tenant-scoped access control, email one-time-password two-factor authentication, audit logs, encrypted backups, a strict content security policy, rate limiting, and no analytics or tracking. The full technical-and-organisational-measures documentation (Article 32 GDPR) records open items, notably around encryption of data at rest and key management, which are not claimed to be closed. Only strictly necessary session and cross-site-request-forgery cookies are set; a display-theme preference is also stored locally. AI outputs are automatically generated and can be incomplete, wrong, or unsuitable; testers must review them before relying on them outside the beta. No decision with legal or similarly significant effect is made solely by automated means.

16. Processor role when you act as tenant controller

If you, as an invited tenant, process third parties' personal data through the platform, you are the controller for that processing and the operator acts as your processor under Article 28 GDPR. A separate data processing agreement is provided in this legal bundle for that case and should be executed before real third-party data is processed.

17–18. Changes and open items

This policy may be updated during the beta as providers, retention windows, hosting location, or legal bases change; material changes will be communicated to testers. See the German section 18 for the consolidated list of items still needing legal confirmation.